Der Heilpraktiker für Psychotherapie (HPP) ist eine geschützte Berufsbezeichnung.
Die Ausbildung des HPP dauert in der Regel ein bis zwei Jahre, wobei der Ausbildungsverlauf gesetzlich nicht festgelegt ist.
Man erhält nach Abschluss eine staatlich geprüfte Heilerlaubnis über das Heilpraktikergesetz (HeilG) zur Ausübung der Heilkunde (beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie), jedoch ohne Bestallung.
Die erworbenen Kompetenzen lassen sich durch zahlreiche praktische Fachausbildungen und -weiterbildungen ausweiten.
Die Leistungen des HPP trägt der Patient (Selbstzahler). In manchen Fällen übernehmen auch private Krankenkassen die Kosten.
Anspruch des HPP ist das Feststellen, Heilen und Lindern von seelischen Krankheiten des Menschen mit Mitteln der Gesprächsführung. Medikamente dürfen vom HPP nicht verschrieben werden.